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II. Beratungsaufgaben und Kompetenzen
- KlassenlehrerInnen
Die KlassenlehrerInnen sind grundsätzlich erste Beratungsinstanz.
Sie sind zuständig und verantwortlich für die Beratung ihrer
SchülerInnen und für die Bearbeitung pädagogischer
Probleme in der Klasse. Ist eine angemessene klasseninterne Lösung
eines Problems nicht möglich, beziehen die KlassenlehrerInnen den
Beratungslehrer ein. Insbesondere nehmen die KlassenlehrerInnen
folgende Beratungstätigkeiten wahr:
- individuelle Beratung von SchülerInnen und Eltern bei Leistungsschwächen und Verhaltensauffälligkeiten
- Schullaufbahnberatung von SchülerInnen und Eltern (z.B. Versetzung und Abschlüsse)
- Information der FachlehrerInnen über mögliche
Ursachen von Verhaltensauffälligkeiten bzw.
Leistungsschwächen zwecks Koordination des Beratungsverfahrens
- FachlehrerInnen
Die FachlehrerInnen sind ebenso wie die KlassenlehrerInnnen in den
normalen Beratungsprozess eingebunden und nehmen ihre
Beratungstätigkeit gegenüber den SchülerInnen ihrer
Lerngruppen und deren Eltern selbstständig wahr. Können sie
davon ausgehen, dass Verhaltensauffälligkeiten bzw.
-Leistungsschwächen einzelner SchülerInnen oder einer
Schülergruppe nicht nur den eigenen Unterricht betreffen, so
nehmen sie Kontakt zum Klassenlehrer auf und stimmen das weitere
Beratungsverfahren ab.
- BeratungslehrerIn
Er/Sie begleitet die SchülerInnen über alle Jahrgänge hinweg. Er/Sie wird tätig, wenn er/sie
- durch andere mit der Beratung befasste Personen in einen bestehenden Beratungsprozess mit einbezogen wird,
- von SchülerInnen oder Erziehungsberechtigten mit einer Beratungstätigkeit beauftragt wird ,
- selbst einen Beratungsbedarf feststellt.
Er/Sie befasst sich im Rahme der beschriebenen Sammlung von
Beratungsanlässen mit Aufgaben, die mit schulischen
Möglichkeiten innerhalb einer absehbaren Zeit lösbar
erscheinen. Therapeutische Maßnahmen werden von ihm/ihr nicht
durchgeführt.
Die Beratungstätigkeit ist vertraulich, so lange keine
unmittelbare Gefährdung der zu beratenden Person oder anderer
Personen besteht.
Bei Beratung in Konfliktfällen ist der Beratungslehrer/die
Beratungslehrerin dem Standpunkt der Neutralität verpflichtet.
Seine/Ihre Aufgabe ist in erster Linie Moderation und Vermittlung.
- SV-LehrerIn
Er/Sie berät und unterstützt die Schülervertretung bei
der Planung und Durchführung ihrer Aufgaben und ist auch jederzeit
Ansprechpartner für SchülerInnen, KollegInnen, Eltern und
Schulleitung. Er/Sie wird z.B. tätig
- bei der Verbesserung des Schulklimas
- als Unterstützung bei organisatorischen Angelegenheiten oder Sonderaktionen
- als Vermittler zwischen Schülern, Lehrern und Schulleitung
- Schulleitung
Der größte Teil der Arbeit wird gemeinsam mit den
Klassenlehrern, dem Beratungslehrer und dem SV-Lehrer geleistet.
Vielfach handelt es sich um Tätigkeiten, die unmittelbar
"beratend" sind, so z.B.:
- Schüleraufnahmeverfahren
- Klassenbildung/Jahrgangsorganisation, Kursbildung
- Schullaufbahnberatung
- AschO-Konferenzen
- Dienstbesprechungen
- Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit außerschulischen Stellen
- Einzelberatung von KollegInnen, Eltern, SchülerInnen
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