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Beratungskonzept der Realschule Strünkede
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II. Beratungsaufgaben und Kompetenzen

  1. KlassenlehrerInnen

  2. Die KlassenlehrerInnen sind grundsätzlich erste Beratungsinstanz. Sie sind zuständig und verantwortlich für die Beratung ihrer SchülerInnen und für die Bearbeitung pädagogischer Probleme in der Klasse. Ist eine angemessene klasseninterne Lösung eines Problems nicht möglich, beziehen die KlassenlehrerInnen den Beratungslehrer ein. Insbesondere nehmen die KlassenlehrerInnen folgende Beratungstätigkeiten wahr:
    • individuelle Beratung von SchülerInnen und Eltern bei Leistungsschwächen und Verhaltensauffälligkeiten
    • Schullaufbahnberatung von SchülerInnen und Eltern (z.B. Versetzung und Abschlüsse)
    • Information der FachlehrerInnen über mögliche Ursachen von Verhaltensauffälligkeiten bzw. Leistungsschwächen zwecks Koordination des Beratungsverfahrens

  3. FachlehrerInnen

  4. Die FachlehrerInnen sind ebenso wie die KlassenlehrerInnnen in den normalen Beratungsprozess eingebunden und nehmen ihre Beratungstätigkeit gegenüber den SchülerInnen ihrer Lerngruppen und deren Eltern selbstständig wahr. Können sie davon ausgehen, dass Verhaltensauffälligkeiten bzw. -Leistungsschwächen einzelner SchülerInnen oder einer Schülergruppe nicht nur den eigenen Unterricht betreffen, so nehmen sie Kontakt zum Klassenlehrer auf und stimmen das weitere Beratungsverfahren ab.

  5. BeratungslehrerIn

  6. Er/Sie begleitet die SchülerInnen über alle Jahrgänge hinweg. Er/Sie wird tätig, wenn er/sie
    • durch andere mit der Beratung befasste Personen in einen bestehenden Beratungsprozess mit einbezogen wird,
    • von SchülerInnen oder Erziehungsberechtigten mit einer Beratungstätigkeit beauftragt wird ,
    • selbst einen Beratungsbedarf feststellt.

    Er/Sie befasst sich im Rahme der beschriebenen Sammlung von Beratungsanlässen mit Aufgaben, die mit schulischen Möglichkeiten innerhalb einer absehbaren Zeit lösbar erscheinen. Therapeutische Maßnahmen werden von ihm/ihr nicht durchgeführt. Die Beratungstätigkeit ist vertraulich, so lange keine unmittelbare Gefährdung der zu beratenden Person oder anderer Personen besteht. Bei Beratung in Konfliktfällen ist der Beratungslehrer/die Beratungslehrerin dem Standpunkt der Neutralität verpflichtet. Seine/Ihre Aufgabe ist in erster Linie Moderation und Vermittlung.

  7. SV-LehrerIn

  8. Er/Sie berät und unterstützt die Schülervertretung bei der Planung und Durchführung ihrer Aufgaben und ist auch jederzeit Ansprechpartner für SchülerInnen, KollegInnen, Eltern und Schulleitung. Er/Sie wird z.B. tätig
    • bei der Verbesserung des Schulklimas
    • als Unterstützung bei organisatorischen Angelegenheiten oder Sonderaktionen
    • als Vermittler zwischen Schülern, Lehrern und Schulleitung


  9. Schulleitung

  10. Der größte Teil der Arbeit wird gemeinsam mit den Klassenlehrern, dem Beratungslehrer und dem SV-Lehrer geleistet. Vielfach handelt es sich um Tätigkeiten, die unmittelbar "beratend" sind, so z.B.:
    • Schüleraufnahmeverfahren
    • Klassenbildung/Jahrgangsorganisation, Kursbildung
    • Schullaufbahnberatung
    • AschO-Konferenzen
    • Dienstbesprechungen
    • Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit außerschulischen Stellen
    • Einzelberatung von KollegInnen, Eltern, SchülerInnen

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